von 2012 das venezianische Volk kann keine neue Selbstbestimmung mehr vornehmen, nur die der 1999.

Die Anerkennung des Verfassungsrangs des Rechts auf “Selbstverwaltung der venezianischen Menschen” gemäß Artikel 2 des Gesetzes Nr. 340 / 1971, verbunden mit dem Recht auf Selbstbestimmung der Völker durch die italienische Ratifizierung gegeben “Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte” die mit dem Gesetz 881/1977 stattfand, die Selbstbestimmung des venezianischen Volkes gesetzlich erlaubt (und keine Bürger der Region Venetien) das allerdings … Weiterlesen von 2012 das venezianische Volk kann keine neue Selbstbestimmung mehr vornehmen, nur die der 1999.