4 Bemerkungen

  1. ich
    26 März 2010 @ 16:58

    Die venezianische Unabhängigkeit ist aus folgenden Gründen ABSOLUT LEGAL:
    Sogar das italienische Recht erkennt den Status von Popolo Veneto an (Kunst 2, L.340/71 Regionales Statut)
    · Der italienische Staat bekennt sich zum Recht auf Unabhängigkeit eines Volkes (Pakt von New York, L. 881/77).
    · Seit Februar 2006 in Italien ist das Streben nach Unabhängigkeit kein Meinungsverbrechen mehr (L.85/2006).

    Antwort

  2. GIANCARLO - Verona
    25 Kann 2009 @ 14:15

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    nur eines ist sicher.
    Wenn VENETO keine volle Unabhängigkeit von Italien hat, stellt sich die Frage nicht mehr, ob
    oder aber, aber wenn. Und wenn das VENEZIANISCHE BEFREIUNGSKOMITEE entscheiden wird, komplett mit VENETO PARTISANS. Diejenigen in Rom sollten froh sein, dass die Partisanen zurückkehren, um einen Teil Italiens zu befreien, der immer schändlich besetzt war.
    Wie für ALTO ADIGE/SUED TIROL/NORDIRLAND/BASKEN ETC..ETC geschehen.. selbst in Venetien wird passieren, was nur wenige in Italien für machbar halten, das heißt, eine freie Opposition mit allen möglichen Instrumenten, damit VENETO bestehen bleibt “Drento” Italien.
    Ein Roma, nachdem ich einige E-Mails erhalten habe….Sie fahren fort, dich mit der Konstitution I^ und II^ TEIL zu schlagen, und sie sind taub ... blind …kurzsichtig… aber dämpfen Sie nicht die Schreie der allgemeinen Ungeduld, die aus ganz VENETO kommen.
    Sie verstehen nicht, dass diese Wirtschaftskrise den Venezianern die Möglichkeit geben wird, sich bewusst zu werden, dass zuerst etwas für sich selbst getan werden muss .
    ES LEBE SAN MARCO
    LANG LEBE DIE SERENISSIMA

    Antwort

  3. Filippo Barausse
    11 Dezember 2008 @ 18:11

    Guten Morgen,
    Ich habe Ihre Überlegungen zur Unmöglichkeit des Referendums gelesen.
    Ich möchte kein Urteil abgeben, aber ich habe das Programm der PNV-PARTITO NASIONAL VENETO gelesen und es sagt, dass es möglich ist.
    Wer hat Recht? http://www.pnveneto.org
    Filippo Barausse

    Antwort

    • Loris
      27 März 2010 @ 12:18

      Ein Referendum für die Unabhängigkeit, es sollte mit einem vom Staat erlassenen Gesetz geschehen. Tatsächlich hat die Region diese Angelegenheit nicht unter sich. Sogar eine Volksabstimmung “beratend” durch die Region (aber außerhalb des Themas), es ist nicht möglich, weil das regionale Anklagegesetz seit dem nie veröffentlicht würde “Regierungskommissär für die Region” würde die Veröffentlichung untersagen. Am Limit würden sie den Regionalrat und den Rat wegen Verstoßes gegen das auflösen “nationale Interessen” Wiedereinführung durch die Liga. Abgesehen davon, sofern das Regionalgesetz veröffentlicht wurde, die Regierung würde vor dem Verfassungsgericht intervenieren und somit würde das Gesetz den Weg des sardischen gehen, der den angerufen hatte “Bestandteil des sardischen Volkes” abgelehnt mit Verfassungsurteil Nr. 365/2007.

      dann, Das einzige, was die Region tun kann, ist, den Staat um ein Gesetz für das Referendum zu bitten. Aber diese Anfrage wurde bereits gestellt 1998 mit der Auflösung 42 des Regionalrats!
      Ganz zu schweigen davon, ob ein Staat, der Ihnen keine Autonomie gewährt, Ihr Recht auf Unabhängigkeit anerkennt!

      All diese Dinge wissen die Parteien für die Unabhängigkeit gut, weil ich es ihnen in verschiedenen Meetings und auch im Fernsehen gesagt habe. Sie kennen auch das mit der Resolution geforderte Referendum für Selbstbestimmung/Unabhängigkeit 42/1998 des Regionalrats, hier ist es jedenfalls http://statoveneto.net/risoluzione42.html

      Kurz gesagt, es gibt kein Rechtssystem für ein Referendum, mit dem Landesgesetz, und der Staat wurde bereits angefordert, aber natürlich wird es niemals eine solche Option geben.

      Der einzige Weg zur Unabhängigkeit besteht darin, die Institutionen direkt selbst zu verwalten, wie wir es in der Selbstverwaltung des venezianischen Volkes / Staates der Venetien gesehen haben http://www.statoveneto.net, auf der Grundlage des Rechts des venezianischen Volkes auf Selbstbestimmung der Institutionen.

      tatsächlich, wenn der Staat das Selbstbestimmungsrecht anerkannt hat, warum jemand anderen bitten, es auszuüben ? Natürlich muss alles in Übereinstimmung mit internationalen Gesetzen erfolgen, mit einem nicht rassistischen Standesamt, Unabhängigkeit von Befugnissen usw.

      Antwort

Leave a Reply to LorisWenn das Gericht uns erlauben würde, auf dem Tisch zu sein, wäre im Wesentlichen die ganze Impffrage